Gedenkstein für die Pfarrer der Gemeinde Gemarke

Seit dem November 2003 erinnert auf dem reformierten Friedhof an der Hugostraße unterhalb der Kapelle ein Gedenkstein am Gräberfeld für die Pfarrer der Gemeinde daran, dass diese dort bestattet wurden und das die Gemeinde, in der sie dienten, Heimat der Barmer Theologischen Erklärung ist. Hans-Martin Schmidt, Sohn eines ehemaligen Pfarrers hat den Stein gestiftet.1


Der Gedenkstein.

Die Inschrift lautet:

„Grabstätte von Pfarrern und Pfarrfrauen
der Evangelisch- reformierten
Kirchengemeinde Barmen-Gemarke
In der Gemarker Kirche schloss
eine Bekenntnissynode am 31.5.1934
in Abgrenzung zur nationalsozialistischen Ideologie
die Barmer Theologische Erklärung.
Sie ist bis in die Gegenwart
verpflichtendes Bekenntnis in der
Evangelischen Kirche im Rheinland.


Die Barmer Theologische Erklärung wurde am 31. Mai 1934 von der Bekenntnissynode in der Gemarker Kirche in Barmen verabschiedet. Die Bekenntnissynode und ihre Erklärung war eine Reaktion auf die erfolgreichen Versuche der nationalsozialistischen „Deutschen Christen“ die evangelische Kirche zu übernehmen und auch hier das Führerprinzip einzuführen. Die Barmer Theologische Erklärung wurde vor allem vom Reformierten Karl Barth und dem Lutheraner Hans Asmussen geprägt. Sie lehnten den Anspruch der „Deutschen Christen“, in Adolf Hitler eine Offenbarung Gottes zu sehen, ab. Am 19. und 20. Oktober 1934 folgten in Berlin-Dahlem die zweite Bekenntnissysnode der Bekennenden Kirche, im Juni 1935 die dritte in Augsburg. Bei der vierten und letzten im Februar 1936 in Bad Oeynhausen war die Organisation der Bekennenden Kirche aufgrund inhaltlicher Differenzen kaum mehr vorhanden. 1936 protestierte die vorläufige Kirchenleitung noch in einer Denkschrift an Hitler gegen Entchristlichung, Antisemitismus und Terrormaßnahmen, doch zur Reichspogromnacht am 9.November 1938 schwieg sie.2

Position des Denkmals auf der Karte


Fußnoten:

  1. Grabstätten von Pfarrer, in: WZ vom 12.11.2003.
  2. 75 Jahre Barmer Theologische Erklärung. Eine Arbeitshilfe zum 31. Mai 2009, S. 11 f.

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